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PERO erfüllt die ATEX-Richtline

Gleich vorab: alle unsere PERO-Maschinen sind explosionsgeschützt und erfüllen damit die

ATEX-Richtlinie - ATmosphere EXplosible

Die Vorschrift (lesen Sie sie selbst) beinhaltet:

  • die Richtlinie 94/9/EG mit Bezug auf Personenschutz und Arbeitssicherheit und
  • die Richtlinie 1999/92/EG mit Bezug auf Gerätesicherheit.
  • Die Richtlinien legen die Regeln für das Inverkehrbringen von explosionsgeschützten Produkten fest. Sie basieren auf der Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlamentes vom 23. März 1994 und sind am 12. Dezember 1996 mit der 11. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz, der Explosionsschutzverordnung (ExVO), in deutsches Recht umgesetzt worden.
    Seit 1. Juli 2003 muß diese Richtlinie verbindlich angewendet werden.

    Beide Richtlinien waren also bereits Mitte der 90-er Jahre zu erwarten, als mit dem Bau von KW-Anlagen begonnen worden ist. Sie wurden damals manchmal - wohl mit Blick darauf, daß die beiden Richtlinien erst 2003 endgültig in Kraft treten würden - mindestens bei einzelnen Maschinen nicht beachtet.

    PERO hat schon frühzeitig Vakuum-Entfettungsanlagen für CKW gebaut. PERO hat diese Anlagen aber wegen der Ex-Schutz-Problematik erst für brennbare KW freigegeben, als die Ausführungsrichtlinien für die Geräte vorlagen - und damit auch berücksichtigt werden konnten.

    Alle bisher von Pero weltweit gelieferten Maschinen entsprechen damit den nun in Kraft getretenen, europäischen Richtlinien.

    Die ATEX-Richtlinie muß unter den folgenden Bedingungen angewendet werden. Die Bedingungen werden an die gesamte Maschine selbst und auch an die einzelnen eingebauten Geräte gestellt:

    1. Die Maschine selbst bzw. ein Aggregat in ihr muß für den Gebrauch mit einer potentiell explosiven Atmosphäre (Luftgemisch) gedacht sein.
      (in unseren Reinigungsmaschinen ist das z.B. die Arbeitskammer, aber auch der Dampfentwickler während der Aufheizphase)
    2. Die Maschine selbst bzw. ein Gerät in ihr muss zur Zündquelle werden können.
      (z.B. Kurzschlußfunke in einem Meßgerät oder elektrostatische Aufladung)
    3. Die Maschine selbst bzw. ein Aggregat in ihr muß unter normalen atmosphärischen Bedingungen betrieben werden.
      (Das ist z.B. in der Arbeitskammer einer Reinigungsanlage während und nach dem Lüften der Fall).

    Zu 1. und 2.: In der Arbeitskammer einer Vakuum-Reinigungsanlage kann mindestens nach dem Trocknen und Belüften durch Fehler oder Störungen ein entzündbares Gemisch entstehen.

    Zu 2.: Zündquelle sind grundsätzlich alle Geräte, die nicht den Richtlinien 1999/92/EG entsprechen.
    (Pero baut nur Geräte mit entsprechenden Zertifikaten ein - siehe auch unten).

    PERO hält es für eine sehr vereinfachte Betrachtungsweise, wenn generalisierend behauptet wird, daß der Explosionsschutz allein schon dann gesichert sei, wenn die Maschine im Unterdruck arbeitet.
    Beim Be- und Entladen, beim Aufheizen etc. wird jeweils der zündfähige Bereich durchlaufen.
    Also: alle eingebauten Aggregate und Geräte müssen für den Exschutz zertifiziert sein.

    Keine der weltweit von Pero gelieferten Reinigungsanlagen, die von uns für brennbare Reiniger zugelassen ist, muß nachgerüstet werden.

    Folgende Geräte dürfen nur in ex-geschützter Ausführung eingebaut werden:

  • Füllstandsmesser in der Arbeitskammer
  • alle Drucküberwachungssensoren
  • Temperaturmesser
  • hardwaremässige Sicherheitsabschaltung
  • alle lösemittelführenden Teile aus brennbarem bzw. schmelzbarem Material
  • und nicht zuletzt müssen alle Teile geerdet sein.
  • Wir wollen jeder Diskussion darüber aus dem Weg zu gehen, ob und unter welchen Zustandsbedingungen der explosionsgefährdete Bereich nach Zone 0 oder Zone 1 der Richtlinie (in Arbeitskammer, Vorwaschbehälter, Dampfentwickler, Rohrleitungen etc.) beim Aufheizen oder beim Ziehen des Vakuums durchfahren wird. Daher verwendet PERO in allen Fällen Geräte mit Zertifikat für die höchste Explosionsschutzzone, d.h. für Zone 0.

    Sicherheitshalber haben wir im übrigen unsere Anlagen vom TÜV Product Service, Ex-Schutz-Labor auf "Übereinstimmung mit den Anforderungen der Prüfspezifikation hinsichtlich des Explosionsschutzes" prüfen lassen - mit Zertifikat.


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